Feuerlöschkompaktanlagen sichern die Trennung von Löschwasser und Trinkwasser

Beratung, Planung, Vertrieb, Installation und Wartung von Feuerlöschkompaktanlagen

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Eine Feuerlöschkompaktanlagen kombiniert eine Druckerhöhungsanlage mit einem Vorlagebehälter und wird in der Praxis allgemein als Trinkwasser-Trennstation bezeichnet.

Sie stellt eine Löschwasserübergabestelle (LWÜ) mit freiem Auslauf nach DIN 14462 sowie DIN 1988-600 dar und ermöglicht somit den indirekten Anschluss von Wandhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlagen mit Über- und/oder Unterflurhydranten an das Trinkwassernetz.

Eine solche Trinkwasser-Trennstation dient vor allem der Absicherung der öffentlichen Trinkwasser-Versorgung gegen Einflüsse aus der Löschwasseranlage. Gemäß geltender Normen und Richtlinien wird der Einbau durch fachkundiges Personal der Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH geplant und ausgeführt. Unsere Fachplaner unterstützen Sie gerne bei der konzeptionellen Planung und Auslegung der benötigten Trinkwasser-Trennstation. Einbau und Installation erfolgen durch unsere sach- und fachkundigen Mitarbeiter.

Eine Feuerlöschkompaktanlage ...

  • ... wird für die hygienische Trennung einer „nassen“ Löschwasseranlage eingesetzt.
  • ... erfüllt die Anforderungen an eine hygienische Trennung des Löschwassers von der Trinkwasserversorgung.
  • ... versorgt Wandhydranten bzw. Über- und/oder Unterflurhydranten mit Löschwasser.
  • ... gewährleistet den erforderlichen Mindestfließdruck für die Löscheinrichtungen.

Überblick Produkte

  • Vorlagebehälter
  • Druckerhöhungsanlage
  • Schalt- und Versorgungszentrale
  • Wassernachspeisung
  • Membranausdehnungsgefäß
  • Mindestfördermengenautomatik

Überblick Leistungen

  • Beratung und Planung der Löschwasseranlage „nass“
  • Vertrieb und Lieferung der benötigten Komponenten
  • Wartung und Instandhaltung

Kontakt

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

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02234 93348-0

Unsere Dienstleistungen zu Feuerlöschkompaktanlagen

100 % abgedeckt: Von der Planung über Installation und Inbetriebnahmen bis hin zur Wartung und Instandsetzung

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Beratung und Planung für Feuerlöschkompaktanlagen

Unsere Fachplaner beraten Sie gerne bei der Auswahl der Systeme, die für Ihr Objekt geeignet und gefordert sind laut BSK / Baugenehmigung.

Planung / Auslegung der Feuerlöschanlagen

Bei veralteten Systemen beraten wir Sie auch dahingehend, wie die Anlage auf den aktuellen technischen Stand zu bringen ist.

Vertrieb

Lieferung von Feuerlöschkompaktanlagen und -Komponenten.

Installation

Fachgerechte Montage der Feuerlöschanlagen nach DIN 14462 und nach den  technischen Regeln für Trinkwasserinstallation.

Wartungen und Instandhaltungen von Feuerlöschkompaktanlagen

Wartungen und Instandhaltungen nach den technischen Regelwerken und Herstellervorgaben. Darüber hinaus bieten wir auch die Begleitung von Sachverständigenprüfungen, die gemäß Prüfverordnung der jeweiligen Bundesländer in gewissen Abständen erforderlich sind.

Fachgerechte Instandsetzungen von Feuerlöschkompaktanlagen

Fachgerechte Instandsetzung z.B. bei der Wartung bzw. von möglichen Mängeln, die durch eine Sachverständigen-Prüfung festgestellt wurden, so dass Ihre Anlage wieder einsatzbereit ist (betriebssicher und wirksam).

Unsere Feuerlöschkompaktanlagen im Detail

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Die speziellen brandschutztechnischen Anforderungen an Druckerhöhungsanlagen für Feuerlöschzwecke sowie Vorlagebehälter sind unter anderem nach DIN 14462 geregelt und auf die objektspezifischen Erfordernisse konzeptionell auszuarbeiten.

Sie sind ausschließlich zur Versorgung von Feuerlöschanlagen einzusetzen. Andere Verbraucher, wie zum Beispiel Toilettenanlagen oder sonstige Brauchwasserverbraucher, dürfen nach DIN 14462 nicht mit an die Feuerlöschkompaktanlagen angeschlossen werden.

Rechtliche Hintergründe zu Feuerlöschkompaktanlagen

100 % abgesichert: Wartungsintervalle, Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften

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Rechtliches im Schnellüberlick:

Wartungsintervall

halbjährlich oder jährlich (je nach Herstellerangaben)

DIN 14462

Vorschriften zum Einbau, zur Wartung und Instandhaltung

Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!

In den jeweiligen Landesbauordnungen ist geregelt, dass die allgemeinen Schutzziele und die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen sind.

Im Rahmen der wiederkehrenden Baubegehungen durch die zuständige Bauaufsicht / Feuerwehr (sogenannte Brandverhütungsschau) werden Objekte dahingehend kontrolliert. Gemäß den Betreiberpflichten sind daher die einzelnen Gewerke und Einrichtungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch die Sachverständigenprüfungen nach den jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer.

Im Zuge der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) werden die Soll-Zustände der jeweiligen Gewerke und Einrichtungen erhalten, verbessert, und weiterentwickelt, um die Schutzziele zu erfüllen.

Unser Servicegebiet für Feuerlöschkompaktanlagen

Für Feuerlöschkompaktanlagen reicht unser Service von der Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über die Niederlassung in Hürth bis nach ganz NRW. Um das Siegerland kümmern wir uns von Hennef aus, und um das Ruhrgebiet über den Standort in Gladbeck. Die Regionen Berlin und Brandenburg beliefern wir über Ludwigsfelde bei Potsdam, und Brandenburg über Lübben bei Cottbus. In Niedersachsen sind wir in Hannover präsent, in Schleswig-Holstein ist es unser Standort in Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Bayern versorgen wir von Zusmarshausen aus mit Feuerlöschkompaktanlagen, und Baden-Württemberg von Mannheim aus, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. Und in Rheinland-Pfalz stellen wir unseren Service für Feuerlöschkompaktanlagen über Neuwied zur Verfügung.