In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, einen AED vorzuhalten. Was es jedoch gibt, ist die Vorgabe, dass Arbeitgeber und Organisationen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen und daraus passende Maßnahmen für die Erste Hilfe ableiten. Ein AED kann daher immer dann sinnvoll sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass schnelle Hilfe im Ernstfall besonders wichtig ist – zum Beispiel:
- wenn viele Menschen gleichzeitig anwesend sind,
- wenn Bereiche stark frequentiert sind,
- wenn körperliche Belastungen auftreten,
- wenn Abläufe oder Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko mit sich bringen,
- oder wenn der Rettungsdienst länger braucht, um den Standort zu erreichen.
Konkrete Fristen oder gesetzliche Vorgaben zur Anschaffung eines AED gibt es nicht. Sobald eine Organisation jedoch entscheidet, dass ein AED zur eigenen Sicherheitsstrategie gehört, gelten die üblichen Anforderungen der Ersten Hilfe:
- klare Zuständigkeiten,
- regelmäßige Unterweisungen,
- und sicherzustellen, dass das Gerät jederzeit funktionsbereit ist (durch die integrierten Selbsttests moderner AEDs).
Kurz gesagt:
Ein AED ist nicht automatisch vorgeschrieben – aber er kann ein wichtiges Element Ihrer Fürsorge- und Schutzverantwortung sein, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass schnelle Hilfe im Notfall entscheidend ist.