AED – Lebensrettung in Sekunden

Herzstillstand kann jeden treffen – schnelle Hilfe entscheidet

Als etabliertes Brandschutzunternehmen bieten wir Ihnen modernste AED‑Geräte (Automatisierter Externer Defibrillator) inklusive Beratung, Installation und Wartung.

Sicherer Arbeitsplatz durch schnelle Hilfe

Jedes Jahr erleiden tausende Menschen einen plötzlichen Herzstillstand. Die Überlebenschancen sinken mit jeder Minute ohne Behandlung. Ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) ermöglicht es, sofort einzugreifen – noch bevor professionelle Rettungskräfte eintreffen.

Warum ein AED in Ihrem Unternehmen unverzichtbar ist:

  • Erhöht Überlebenschancen drastisch: Erfolgreiche Defibrillation ist in den ersten 3–5 Minuten entscheidend.
  • Einfache Bedienung: Auch ungeübte Ersthelfer werden durch klare Sprach- und Bildanweisungen geführt.
  • Pflicht & Empfehlung: In vielen Branchen wird ein AED inzwischen dringend empfohlen – insbesondere bei Publikumsverkehr, Produktion, Logistik, Fitness, Hotellerie und Bildungseinrichtungen.
  • Stärkung der Arbeitssicherheit: Ergänzt Brandschutz und Erste Hilfe zu einem ganzheitlichen Sicherheitskonzept.

Unsere Leistungen rund um AEDs

Beratung & Verkauf

  • Bedarfsanalyse & Beratung
  • Verkauf & Installation

Montage und Beschilderung

  • Regelmäßige Wartung & Service
  • Funktionsprüfung
  • Austausch von Batterie & Elektroden
  • Dokumentation nach gesetzlichen Vorgaben

Schulungen & Unterweisungen

  • Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Gerätebedienung – für Teams, Standorte und Führungskräfte.
Kontakt

Jetzt AED anfragen – für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines professionellen Erste‑Hilfe‑Systems und sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall vorbereitet sind.

0221 27046-100

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In Deutschland besteht keine generelle gesetzliche Pflicht für Betriebe, einen automatisierten externen Defibrillator (AED) vorzuhalten. Die Notwendigkeit ergibt sich jedoch indirekt aus dem Arbeitsschutzrecht, insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“). Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen.

Ein AED kann erforderlich sein, wenn im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Notfälle besteht. Das ist z. B. der Fall bei großen Belegschaften, stark frequentierten Bereichen, erhöhter körperlicher Belastung oder besonderen Gefahrenlagen. Auch bei abgelegenen Standorten mit längeren Rettungsdienst-Anfahrtszeiten kann ein AED sinnvoll oder notwendig sein.

Konkrete Fristen zur Anschaffung eines AED gibt es nicht. Sobald jedoch die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein AED erforderlich ist, muss der Arbeitgeber diesen zeitnah bereitstellen. Zudem bestehen Pflichten hinsichtlich der Organisation der Ersten Hilfe: ausreichende Anzahl an Ersthelfern, regelmäßige Schulungen sowie die Wartung und Funktionsfähigkeit der Geräte. Wird ein AED angeschafft, müssen Beschäftigte in dessen Anwendung unterwiesen werden.

Zusammenfassend gilt: Ein AED ist nicht pauschal vorgeschrieben, kann aber im Rahmen der Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers verpflichtend werden, wenn die Gefährdungslage dies erfordert.

  • Unternehmen aller Branchen
  • Produktions- und Industrieanlagen
  • Lager & Logistik
  • Schulen & Kindergärten
  • Fitnessstudios & Sportvereine
  • Hotellerie & Gastronomie
  • Behörden & öffentliche Einrichtungen
  • Wohnanlagen, Einkaufszentren und Events