Tätigkeiten
für Brandmeldeanlagen
1.
Routineüberprüfung
1.1
Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen
1.2
Kontrolle der Kennzeichnungen
1.3
Kontrolle auf äußere Beschädigungen
2. Jährliche
Wartung
2.1
Allgemein
2.1.1
Sichtprüfung der gesamten Anlage auf Störungen und Beschädigungen von
Geräten und Anlagenteilen.
2.1.2
Prüfen etwaiger Nutzungsänderungen oder Änderungen der Raumaufteilung
innerhalb des Überwachungsbereiches der Anlage.
2.1.3
Prüfen der gesamten Anlage auf bestimmungsmäßige Funktion.
2.2
Brandmelder
2.2.1
Auslösen von mindestens einem Melder je Meldelinie, bei automatischen
Brandmeldern jedoch nur solche, die zerstörungsfrei prüfbar sind.
2.2.2
Auslösen aller zerstörungsfrei prüfbaren Melder.
2.2.3
Überprüfen der Übertragungswege der Meldelinien mit nicht
zerstörungsfrei prüfbaren Meldern.
2.2.4
Überprüfen der Ansprechempfindlichkeit der Melder; Austausch, falls
erforderlich.
2.3
Brandmeldezentrale
2.3.1
Prüfen von Spannung, Strom und Isolationswiderstand durch Drücken der
entsprechenden Taste am Tasterfeld.
2.3.2
Prüfen des Abgleichs je Meldelinie, ggf. Neuabgleich.
2.3.3
Auslösen von Kurzschluss, Leiterbruch und Alarm je Meldelinie am Tasterfeld
mit Überprüfen der entsprechenden LED am Baustein, der Meldeleuchte an der
Frontplatte, sowie der Rückstelltasten und –schalter für das akustische
Signal und die Meldelinien.
2.3.4
Prüfen der Meldeleuchten "Betrieb" und "Hauptmelder
ausgelöst", sowie der zugeordneten LED am Baustein und des
Leuchtschalters "Hauptmelder abgeschaltet".
2.3.5
Prüfen des unterbrechungslosen Betriebes bei Netz- und Betriebsausfall und
der Anzeigeneinrichtung.
2.3.6
Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer.
2.4
Energieversorgung
2.4.1
Messen und ggf. Neueinstellen der Ausgangsspannung am Netzgerät.
2.4.2
Prüfen des Säurestandes bei nicht gasungsfreier Batterie; ggf.
nachfüllen.
2.4.3
Messen der Säuredichte bei nicht gasungsfreier Batterie, Prüfen des
Ladezustand‘s, sowie Reinigen der Anschlusspole.
2.5
Zubehör
2.5.1
Prüfen der Alarmierungsanlagen, wie Hauptfeuermelder und Telefonwahlgerät.
2.5.2
Prüfen der Steueranlagen, wie Türhaftmagneten, Türschließer usw.
2.5.3
Prüfen von optischen, akustischen Signalgebern, wir Blitz- und
Blinkleuchten, Tableaus, Hupen und Sirenen.
2.5.4
Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer, soweit
erforderlich.
Wartungsintervalle
mindestens
monatlich prüfen
Routineprüfung durch den Betreiber
mindestens
jährlich prüfen
Gesamte Anlage nach DIN durch Sachkundigen
(Ggf. Quartalsmäßige Prüfung nach Herstellerangabe)