Beim Einbau von
Einspeise- u. Entnahmeeinrichtungen in Wände müssen die statisch
erforderliche Wanddicke
und die brandschutztechnische Widerstandsklasse erhalten bleiben.
(Siehe Bauordnung und DIN 4102)
Die Rohrleitung
zur Armatur darf nicht durch den Innenraum des Schrankes geführt
werden, sie darf keine direkte Verbindung zu anderen
Wasserleitungssystemen haben und ist i.d.R. aus verzinktem Stahlrohr
(DN 80) nach DIN 2440 zu erstellen.
Sind mehrere
Steigleitungen vorgesehen, so ist jede dieser mit einer extra
Einspeisearmatur zu versehen, jede Steigleitung muss an seinem
Endpunkt einen selbsttätigen Rohrbe- und Entlüfter besitzen.
Sofern bei der
Einspeiseeinrichtung keine vollständige Entleerung möglich ist, so
ist eine zusätzliche Entleerung am tiefsten Punkt der Steigleitung
vorzusehen und mit einem dauerhaften Vermerk am Einspeiseschrank zu
versehen.
Bei einer
Druckdifferenz zwischen Einspeisung und oberster Entnahme von 0,1 MPa
+ geodätischer Steighöhe muss geprüft werden, ob der
Wasserdurchfluss mindestens 300 l/min beträgt.
Die
Montagehöhe beträgt nach DIN 14461-2 für die Einspeisearmatur von
Geländeoberfläche bis Mitte Festkupplung 800 +/- 200 mm und für die
Entnahmearmatur von Mitte Schlaucharmatur bis Oberkante
Fertigfußboden 1.200 +/- 400 mm.
Die
Schutzschränke für die Schlauchanschlusseinrichtungen sind nach
erfolgter Montage mit einem Endanstrich zu versehen.
Symbolkennzeichnungen
nach DIN 4066 sind an der Innen- u. der Außenseite der Tür für die
Einspeiseeinrichtung, sowie an der Außenseite der Tür für die
Entnahmeeinrichtung anzubringen.
Nach Abschluss
der Montage muss für jede Steigleitung bzw. deren Einbauteile von
einem Sachkundigen nach DIN 14462 eine Abnahmeprüfung
(Inbetriebnahme) erfolgen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch
festzuhalten, die Schlauchanschlusseinrichtungen sind mit einem
entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu versehen.
Wiederkehrende
Prüfungen (Wartungen) müssen nach DIN 14462 mind. alle 2 Jahre durch
einen Sachkundigen vorgenommen werden. Ihre Ergebnisse sind in einem
Prüfbuch festzuhalten, die Schlauchanschlusseinrichtungen sind mit
einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu versehen.