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Überflurhydrant:
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Überflurhydranten
dienen der Löschwasserversorgung im Außenbereich von Grundstücken. |
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Überflurhydranten müssen einen Nenndruck PN 16 haben.Nennweiten: DN 80, DN 100 und DN 150. |
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Bauarten: mit Fallmantel (DN 100 und DN 150) oder ohne Fallmantel (DN 80
und DN 100). |
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Mit selbsttätiger Entleerung, sowie mit / ohne zusätzlicher
Absperrung (z.B. AUD und AU) |
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Kennzeichnungen: Nennweite, Nenndruck, Herstellerzeichen, Rohrdeckung,
sowie DVGW — Prüfzeichen. |
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Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung
vorgenommen werden. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind
in einem Prüfbuch festzuhalten. |
Unterflurhydrant:
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Unterflurhydranten
dienen der Löschwasserversorgung, Betriebsmaßnahmen und sonstigen
Wasserentnahmen.
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Sie müssen einen Nenndruck PN 16 haben, Nennweite ist i.d.R. DN 80.
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