Bei
Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offengehalten werden, muss der
für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten
werden.
Soweit möglich, sollten für Feststellanlagen Rauchmelder verwendet
werden.
In Rettungswegen müssen Rauchmelder verwendet werden.
Jede Feststellvorrichtung muss auch von Hand ausgelöst werden können,
ohne das die Funktionsbereitschaft der Anlage beeinträchtigt wird. Dies
ist über Auslösetaster möglich, welche sich in unmittelbarer Nähe des
Abschlusses befinden müssen und nicht verdeckt werden dürfen.
(Kennzeichnung: rot / Aufschrift: "Tür schließen")
Bei elektromagnetischer Feststellung kann die Handauslösung durch Druck
auf das Türblatt erfolgen.
Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktionalität
durch eine Abnahmeprüfung festzustellen,
welche vom Hersteller oder autorisierten Fachkräften durchgeführt werden
darf.
Ein Prüfvermerk ist an der Feststellanlage anzubringen, die Prüfung ist
dem Betreiber zu bescheinigen.
Die Feststellanlagen müssen mindestens einmal monatlich vom Betreiber auf
Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine
Wartung zur Prüfung des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller
Anlagenteile durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. |