Sicherheitsbeleuchtung zeigt im Notfall Flucht- und Rettungswege an

Beratung, Planung, Installation und Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen, Messung der lichttechnischen Werte

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Planung, Installation, Einrichtung  und Wartung von Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen im Brandfall, ein Gebäude gefahrlos zu verlassen. Sie ist meistens getrennt von der Allgemeinbeleuchtung und bietet im Notfall sowie beim Ausfall der normalen Beleuchtung auch Schutz vor Unfällen. Wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt, muss die Sicherheitsbeleuchtung reagieren und Licht für eine festgelegte Zeit zur Verfügung stellen.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden von optischen Sicherheitsleitsystemen ergänzt, die einen sicheren Fluchtweg durch optische Kennzeichnungen und Richtungsangaben vorgeben. Diese Kennzeichen sind entweder langnachleuchtend oder elektrisch.

Die Sicherheitsbeleuchtung …

  • ... übernimmt bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege.
  • ... hilft durch Kennzeichnungen und Richtungsangaben bei der Orientierung während der Flucht.
  • ... ermöglicht somit die Rettung und Flucht von Mensch und Tier.
  • ... muss fachgerecht geplant und eingebaut werden.

Überblick Produkte

  • Fluchtwegpiktogramme/-Leuchten
  • Bereitschaftsleuchten
  • Optische Sicherheitsleitsysteme
  • Beleuchtungsmittel für Piktogramme und Rettungswege sowie Brandbekämpfungsanlagen und Meldeeinrichtungen

Überblick Leistungen

  • Beratung und Planung
  • Vertrieb
  • Installation und Errichtung
  • Messung der lichttechnischen Werte nach DIN 5035-6 und DIN EN 1838
  • Wartung und Instandhaltung bzw. Instandsetzung

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02234 93348-0

Unsere Dienstleistungen für Sicherheitsbeleuchtungen

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Eine Sicherheitsbeleuchtung ist gemäß der DIN EN 1838 zu planen und muss somit alle Anforderungen dieser Norm erfüllen. Außerdem legt die ASR A 2.3 fest, unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erforderlich ist und welche Anforderungen an einzelne Komponenten gestellt werden, damit die Anlage funktionssicher und wirksam ist. Diese Anforderungen können auch im Brandschutzkonzept und in Baugenehmigungen festgehalten sein.

Die Wartung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss einmal jährlich erfolgen.

Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, egal ob Einzelbatterie, Zentralbatterie, Dezentrale Systeme, Low-Power-Geräte usw. ist in der DIN VDE V 0108-100 eine Messung der lichttechnischen Werte vorgeschrieben. (nach DIN 5035-6 und DIN EN 1838)

Diese muss vor der Erstinbetriebnahme erfolgen und danach spätestens alle 3 Jahre wiederkehrend.

Alle diese Punkte führt die Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH nach den gültigen Normen und Richtlinien ordnungsgemäß durch.

Unsere Sicherheitsbeleuchtungsanlagen im Detail mehr erfahren

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Die ASR A 2.3 legt fest, unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Grundsätzlich ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage gefordert, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kein gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte gewährleistet ist. Eine Sicherheitsbeleuchtung kann z. B. in Arbeitsstätten erforderlich sein, ...

  • ... die eine große Personenbelegung, viele Etagen oder Bereiche mit erhöhter Gefährdung oder unübersichtliche Fluchtwegführung aufweisen.
  • ... die durch ortskundige Personen genutzt werden.
  • ... in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsflächen).
  • ... die über keine Tageslichtbeleuchtung verfügen, z. B. bei Räumen unter Erdgleiche. [1]

1) Arbeitsstättenregel A2.3

Rechtliche Hintergründe zu Sicherheitsbeleuchtung

100 % abgesichert: Installationsbestimmungen, DIN-Vorschriften

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Rechtliches im Schnellüberlick:

Wartungsintervall

jährlich

DIN EN 1838, ASR 2.3, DIN 4844, DIN 5035-6, DIN EN 1838

Vorschriften zu Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Messung der lichttechnischen Werte

Mit Jockel sind Sie auf der sicheren Seite!

Planung und Auslegung erfolgen nach der DIN EN 1838. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist und wie sie für die Gegebenheiten Ihres Objektes anzupassen ist, legt die ASR A 2.3 fest. Im Einklang mit diesen Normen wird sie allerdings auch im Brandschutzkonzept oder einer Baugenehmigung festgehalten.

Unser Servicegebiet für Sicherheitsbeleuchtung

Unser Leistungsgebiet für Sicherheitsbeleuchtung erstreckt sich über ganz NRW, von unserer Zentrale in Pulheim bei Köln und Bonn über die Niederlassung in Hürth. Um das Siegerland kümmern sich unsere Kollegen in Hennef, das Ruhrgebiet versorgen wir über Gladbeck. Berlin und Brandenburg decken wir über Ludwigsfelde bei Potsdam ab, und über Lübben bei Cottbus. Niedersachsen beliefern wir über Hannover mit Sicherheitsbeleuchtung, und Schleswig-Holstein von Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. In Bayern sind wir in Zusmarshausen aktiv, in Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden. Und in Rheinland-Pfalz stellen wir Sicherheitsbeleuchtung über unseren Standort in Neuwied zur Verfügung.