Nach
ArbStättV, §14 sind alle Arbeitnehmer/innen wie folgt zu schulen:
-
Verhalten im Gefahrenfall
- Bedeutung von Alarmeinrichtungen und Alarmsignalen
- Standorte und Handhabung von Einrichtung zur Brandbekämpfung
- Standorte der Einrichtung für Erste - Hilfe - Leistungen
Die
hier durchgeführten Schulungsmaßnahmen steigern die
Brandschutz-Sicherheit in Ihrem Betrieb, Ihrem Unternehmen und den darin
beschäftigten Personen.
Jeder Teilnehmer unserer Schulungen erhält selbstverständlich eine
schriftliche Bestätigung.
In den
individuellen theoretischen Schulungen werden alle Grundlagen des
Feuerschutzes vermittelt.. So z.B. über Brandentstehung,
Brandbekämpfung, Löscheinrichtungen, Löschmittel, sowie das Verhalten
im Brandfall. Speziell für Ihr Unternehmen wird jeder Einzelne in das
richtige Verhalten im Brandfall eingewiesen. Die Brandschutzordnung wird
besprochen. Es wird darauf eingegangen, wer zu benachrichtigen ist.
Abschließend wird auf die betriebsspezifischen Eventualitäten
eingegangen
Die
Umsetzung der in Teil 1 erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis
wird in unserem 2. Teil der Schulung durchgeführt. Hier wird die
schrittweise Handhabung von Feuerlöschern erlernt und in der Praxis
ausprobiert. Weiterhin wird die Handhabung aller weiteren
Feuerschutzeinrichtungen geprobt, vor Ort erklärt und angewandt.
Fluchtwege werden begangen und erläutert, über die aushängenden Flucht-
und Rettungspläne wird informiert , das notwendige Verhalten im Brandfall
wird erlernt und trainiert.