Inbetriebnahme
Stationäre Feuerlöschtechnik muß fachgerecht errichtet und
eingebaut werden. JOCKEL Brandschutztechnik- Service GmbH arbeitet mit
qualifizierten Spezialisten, die stationäre Feuerlösch- und
Brandmeldetechnik anschließen, einjustieren, entsprechend der Parameter
einregeln und aufeinander abstimmen kann. Diese Arbeiten der
Inbetriebnahme sind Voraussetzungen für die Erreichung der
Nutzungskriterien nach den Festlegungen der Deutschen Industrie Norm und
damit für eine Abnahme der Feuerlöschtechnik.
Eine rechtzeitige Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Planung,
Realisierung und Inbetriebnahme schaffen die Bedingungen für eine
problemlose Abnahme. Als Fachunternehmen stehen wir Ihnen deshalb schon
mit der Planungshilfe zur Seite.
Abnahme
Über die Notwendigkeit des Einbaus von Feuerlöschtechnik, z.
B. stationäre Löschanlagen oder Feuerlöscher, entscheidet dei
Bauaufsichtbehörde in der Stellungnahme zum Bauantrag. Die Erfüllung
der gesetzlichen Auflagen ist durch eine Abnahme zu dokumentieren. Die
JOCKEL Brandschutztechnik- Service GmbH als Fachunternehmen bewertet den
richtigen Einbau, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, die Erreichung
der technischen Parameter anhand der Festlegungen der Deutschen
Industrie Norm und der teilweise bereits existuierenden Europa Norm.
Dies gilt sowohl für Feuerlöscheinrichtungen der Selbsthilfe als auch
für eingebaute Technik zur Nutzung durch die Feuerwehr. Diese fachlich,
technische Abnahme ist Grundlage für die behördliche Abnahme durch die
Bauaufsicht und Feuerwehr und die Übernahme durch den Bauherren.
Übergabe
Nach der Inbetriebnahme und Abnahme von stationärer
Feuerlöschtechnik erarbeitet die JOCKEL
Brandschutztechnik- Service GmbH Ihnen auf Wunsch die
Dokumentation für die Nutzung. Dazu gehören die technischen Unterlagen
zur Überprüfung, Kontrolle und Wartung, Laufkarten und Geschoßpläne
für die Feuerwehr. Diese Unterlagen schaffen gerade in größeren
Gebäuden erst die Voraussetzung für ein "Wiederauffinden"
von Feuerlöschtechnik. Eine Einweisung des technischen Personals des
Nutzers oder Bauherren bietet erste die Voraussetzung, das die
behördlichen Auflagen erfüllt wurden und auch nutzbar sind.
Gutachten
Oftmals verlagen Gesetze, Vorschriften und Auflagen nicht nur eine
Inbetriebnahme und Abnahme durch ein Fachunternehmen, sondern auch ein
Gutachten durch einen Sachverständigen. Dieses gewährleistet neben
einer hohen fachlichen Aussage und Bewertung auch ein unabhängiges
Zeugnis von großem Anerkennungsgrad. Gutachten sollten auch im
Zweifels- oder Streitfall angefordert werden. Ihre Aussagekraft wird von
Gerichten anerkannt. Die JOCKEL
Brandschutztechnik- Service GmbH hat geschulte und anerkannte
Mitarbeiter als Sachkundige und Sachverständige, die ein Gutachten
erstellen können.