Jockel Brandschutztechnik-Service GmbH

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50259 Pulheim-Brauweiler

 

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Feuerlöscher

Brandklasse D  : Brennbare Metalle wie 
                                 z. B. Aluminium, Magnesium

Pulverlöscher 

Pulver ist ein Alleskönner unter den Löschmitteln. Es bildet eine Pulverwolke, deren Partikel den Brand zum Erliegen bringen. Brandklasse A,B,C

Metallbrandlöscher 

Metallbrandlöscher haben ein spezielles Pulverlöschmittel zum Löschen von brennbaren Leichtmetallen. Brandklasse D

Schaumlöscher 

Schaumlöscher verhindern eine schnelle Brandausbreitung. zudem werden Rückzündungen weitgehend unterdrückt. Brandklasse A,B

Kohlendioxidlöscher

Das Löschmittel CO2 löscht völlig rückstandsfrei und ist daher besonders dort geeignet, wo keine Verunreinigungen durch das Löschmittel entstehen dürfen z. B. in EDV-Bereichen und Laboren. Brandklasse C

Wasserlöscher 

Hierbei handelt es sich um Löscher mit dem Löschmittel Wasser, dessen Wirksamkeit durch Zusätze wie Frostschutz- und Netzmittel erheblich gesteigert wird. Branklasse A

Fettbrandlöscher 

Fettbrandlöscher wurden entwickelt, um Fettexplosionen beim Löschen von Fettbränden zu verhindern. Der Fettbrandlöscher F 6 J Puls und der Haushaltslöscher F2 J können nicht nur wirkungsvoll bei Fettbränden eingesetzt werden, sondern auch in den Brandklassen A und B. Brandklasse A B F

Grundsätze für die Bereitstellung von Feuerlöscher

Arbeitsstätten sind nach BGR 133 in ausreichender Anzahl mit Feuerlöschern auszurüsten. Zu Arbeitsstätten zählen u.a. Arbeitsräume in Gebäuden, Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze im Freien, Baustellen, außenliegende Verkaufsstände, Ladengeschäfte, Lager, WC‘s, Pausenräume, Dusch- und Umkleideräume, Bereitschaftsräume, Maschinenräume, Sanitätsräume u.v.m.

Für die Auslegung der Art und Anzahl von Feuerlöschern werden mit Hilfe von Löschmitteleinheiten, je nach Größe, Brandgefährdung und Nutzung der zu schützenden Fläche die entsprechend geeigneten Feuerlöscher der notwendigen Brandklassen ermittelt. Zur Vermeidung von Folgeschäden sollten Wasser– oder Schaumlöscher in Betracht gezogen werden.

Bei der Auslegung von Feuerlöschern können ausschließlich Wandhydranten von Feuerlöschleitungen ab einer Grundfläche > 400 m² bis zu einem Drittel der notwendigen Löschmitteleinheiten angerechnet werden. Hierbei können pro Wandhydrant max. 18 LE berücksichtigt werden.

Feuerlöscher sind an gut sichtbaren u. leicht zugänglichen Stellen anzubringen, vor Witterungseinflüssen zu schützen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung nach VBG 125 bzw. BGV A8 zu versehen.

Die Montagehöhe von Feuerlöschern beträgt lt. Verband der Sachversicherer eine Griffhöhe von 0,80 bis 1,20m über Fertigfußboden.

Nach der Montage muss jeder Feuerlöscher mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis versehen werden.

Alle zwei Jahre muss nach DIN EN 3 eine Wartung der Feuerlöscher erfolgen. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen und mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu dokumentieren.