Brandschutzklappen (BSK) Damit Feuer und Rauch sich nicht durch Lüftungskanäle ausbreiten

Fachbetrieb für Beratung, Planung, Wartung und Instandhaltung von Brandschutzklappen

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Wartung und Intstandhaltung von  Brandschutzklappen

Brandschutzklappen werden in Lüftungskanälen von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken eingesetzt. Im Normalfall sind sie offen, doch im Brandfall schließen sie sofort. Die Schließung wird entweder durch ein Schmelzlot oder einen Brandmelder bzw. durch die Ansteuerung durch eine Brandmeldezentrale ausgelöst.

Die Klappen sind in mehreren Ausführungen erhältlich, in runder oder eckiger Form. Da es sich um sicherheitstechnische Bauteile handelt, sind Brandschutzklappen prüfpflichtig, und mittlerweile werden ausschließlich Klappen mit europäischer Zulassung verwendet.

Brandschutzklappen müssen so verbaut werden, dass keine Spalten oder Fugen entstehen. Falls diese jedoch baulich unvermeidbar sind, müssen sie mit nicht brennbaren Baustoffen aufgefüllt werden. Die Einbauweise der Klappen wird über die baurechtlich eingeführte Lüftungsanlagenrichtlinie geregelt (DIN EN 1366- Lüftungsleitungen, DIN EN 1366- Brandschutzklappen).

Brandschutzklappen …

  • ... verhindern, dass Feuer und Rauch über Lüftungskanäle übertreten.
  • ... sind als sicherheitstechnische Bauteile prüfpflichtig.
  • ... müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie zuverlässig funktionieren.

Überblick Produkte

  • Brandschutzklappen
  • Rauchschutzklappen
  • Rauchauslöseeinrichtungen
  • Entrauchungsklappen
  • Tunnelklappen

Überblick Leistungen

  • Beratung und Planung
  • Einbau
  • Überprüfung des Bestandes
  • Ertüchtigung
  • Wartung
  • Dokumentation

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Unsere Dienstleistungen für Brandschutzklappen

Wartung und Montage von Brandschutzklappen

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Brandschutzklappen müssen wie alle anderen Feuerschutzabschlüsse so geplant und installiert werden, dass sie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) entsprechen. Darüber hinaus wird die Einbauweise über die baurechtlich eingeführte Lüftungsanlagenrichtlinie geregelt (DIN EN 1366- Lüftungsleitungen, DIN EN 1366- Brandschutzklappen).

Zudem muss die Montagefirma eine Übereinstimmungserklärung erstellen, welche die fachgerechte Montage bescheinigt. Bei der Wartung müssen Brandschutzklappen auf ihre selbstschließende Funktion getestet und die Ergebnisse anschließend dokumentiert werden.

Unsere Brandschutzklappen im Detail

Funktionsweise und Einbau von Brandschutzklappen

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Brandschutzklappen sind automatische Absperreinrichtungen, die in Lüftungskanälen und -leitungen von klassifizierten Wänden und Decken eingesetzt werden. Im Normalfall sind sie geschlossen, d. h. die Klappen sind in Strömungsrichtung der Luft geöffnet. Im Brandfall drehen die Klappen sich und verschließen den Durchstrom der Luft, und somit auch den Übertritt von Rauch und Feuer.

Dieser Schließvorgang wird entweder durch ein Schmelzlot oder durch einen Brandmelder ausgelöst, bzw. durch die Ansteuerung einer Brandmeldezentrale. Da ein Schmelzlot bei Hitze auslöst, ist es nicht geeignet, um die Übertragung von Kaltrauch zu verhindern. Um dies zu vermeiden, müssen der Brandschutzklappe zusätzliche Rauchmelder aufgeschaltet werden.

Als sicherheitstechnische Bauteile sind Brandschutzklappen prüfpflichtig. Daher dürfen nur Klappen mit Prüfzeichen verwendet werden, und seit einigen Jahren werden ausschließlich Brandschutzklappen mit europäischer Zulassung eingebaut.

Die Einbauweise wird über die Lüftungsanlagenrichtlinie geregelt, die im Baurecht eingeführt wurde. In jedem Fall müssen die Klappen grundsätzlich so verbaut werden, dass keine Lücken in Form von Spalten oder Fugen entstehen. Falls diese bautechnisch unvermeidlich sind, so müssen die Fugen mit nicht brennbaren Baustoffen wie zum Mörtel der Gruppe 2 und 3, Leichtmörtel, Gripsmörtel oder Beton gefüllt werden.

Rechtliche Hintergründe zu Brandschutzklappen

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Rechtliches im Schnellüberlick:

Wartungsintervall

Brandschutzklappen mit Wartungsauflagen halbjährlich, Brandschutzklappen ohne spezielle Wartungsauflagen sollten monatlich geöffnet und geschlossen werden.

DIN EN 1366-1 für Lüftungsleitungen, DIN EN 1366-2 für Brandschutzklappen

Vorschriften zu Anforderungen an Brandschutzklappen

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Falls Brandschutzklappen versagen, kann dies im Brandfall fatale Folgen haben. Daher müssen die Klappen regelmäßig gewartet werden. Dabei sind Brandschutzklappen mit und ohne besondere Wartungsauflagen zu unterscheiden.

Die Klappen mit Wartungsauflagen müssen halbjährlich gewartet werden. Wenn zwei auf-einander folgende Prüfungen keine Funktionsmängel zeigen, braucht die Wartung nur noch jährlich durchgeführt zu werden. Brandschutzklappen ohne Wartungsauflagen müssen zu Prüfzwecken monatlich geöffnet und geschlossen werden. Auch bei diesen Klappen ist der Betreiber nicht von der Verantwortung zur Instandhaltung entbunden.

Bei allen unseren Prüfungen und Wartungen halten wir die ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten im Wartungsprotokoll schriftlich fest.

Unser Servicegebiet für Brandschutzklappen

Unser Service rund um Brandschutzklappen erstreckt sich über ganz NRW, ausgehend von der Unternehmenszentrale in Pulheim bei Köln und Bonn sowie über Hürth. Die Kollegen in Rheinland-Pfalz sind in Neuwied ansässig, das Ruhrgebiet versorgen wir über Gladbeck, und das Siegerland über Hennef. Die Region Berlin und Brandenburg beliefern wir über Ludwigsfelde bei Potsdam mit Brandschutzklappen, und über Lübben bei Cottbus. In Niedersachsen stehen wir über Hannover zur Verfügung, und in Schleswig-Holstein über Buchholz in der Nordheide bei Hamburg. Bayern bekommt unseren Brandschutzklappen-Service über Zusmarshausen, und Baden-Württemberg über Mannheim, sowie über Ötigheim zwischen Karlsruhe und Baden-Baden.