Die Druckerhöhung ist eine logische Weiterentwicklung
der Bedürfnisse der DIN 1988 Teil 6 und feuerlöschtechnischen
Erfordernissen. Wiederholt zeigte sich, daß der Wasserdruck der WVU
für die Wandhydrantenversorgung nicht ausreicht, insbesondere bei
Einsatz von 30 m Gummiwasserschläuchen 1"; ergibt sich bei einem
geforderten Wasservolumen von 100 Liter/Minute am Strahlrohr ein
Druckerlust von 3 bar. Gleichermaßen läßt sich jedoch der
Gummiwasserschlauch als Erstmaßnahme bei der Feuerbekämpfung, als
problemloseste Wasserführung für den Laien, nicht wegdenken. Um
gleichzeitig den hygienischen Anforderungen nach DIN 1988 gerecht zu
werden, wird das stagnierende Wasser von der Trinkwasserversorgung über
einen offenen Vorlagebehälter oder einer Ventilstation ferngehalten.
Bei einem Gummiwasserschlauch mit max. 3 Wandhydranten in
Gleichzeitigkeit bei 100 Liter/Minute entspricht der Volumenstrom 18
qm/h. Die Gleichzeitigkeit und Entnahmemenge sowie Füllzeit (mind. 60
s) sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.
Direkte Anschlüsse an die Wasserversorgung:
Für den Fall, daß der Druck von 3 bar am
Schlauchanschlußventil durch den Vordruck nicht gesichert werden kann.
Indirekte Anschlüsse an die Wasserversorgung:
Für den Fall, daß eine direkte Entnahme von 18/24/36
qm/h aus dem vorhandenen Wassernetz nicht möglich ist oder Druckstöße
vermieden werden sollen.