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Abschottungen
sind Verschlüsse von Öffnungen in Bauteilen, an die Anforderungen
hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer gestellt werden, durch die
elektrische Leitungen oder Rohrleitungen geführt werden.
Die Prüfungen der Abschottungen beinhalten nicht den Funktionserhalt der
jeweiligen Anlagen im Brandfall.
Sie müssen so ausgebildet sein, dass sie während der geforderten
Feuerwiderstandsdauer die Übertragung von Feuer und Rauch verhindern. Im
Gebrauchszustand dürfen in der Abschottung keine unverschlossenen
durchgehenden Öffnungen vorhanden sein.
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Das Austreten von Feuer und Rauch aus dem Brandraum muss verhindert
werden. |
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Auf der
feuerabgekehrten Seite dürfen die Oberflächentemperaturen entsprechend
der Feuerwiderstandsdauer einen bestimmten Wert über der
Anfangstemperatur nicht
übersteigen. Außerdem
muss eine spätere Belegungsänderung der Abschottung (z.B. Austausch von
elektrischen Leitungen) mit einfachen Hilfsmitteln ohne Beschädigung der vorhandenen Leitungen möglich sein. Die
dazu erforderlichen Vorkehrungen müssen so gestaltet sein, dass die Feuerwiderstandsklasse der
Abschottung erhalten bleibt. |
Im Prüfzeugnis einer Abschottung ist die jeweilige Aufbausituation wie
folgt zu beschreiben:
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Bauart, Dicke und Klassifizierung der Wand bzw. Decke, in die die
geprüfte Abschottung eingebaut wurde |
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Aufbau, Dicke und Belegung der Abschottungen (ggf. Ausbildung von
Vorschotts, wenn die Dicke der Kabelabschottungen
größer als die Wand- bzw. Deckendicke ist) sowie Angaben zu den
verwendeten Baustoffen |
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Art, Querschnitt und Menge der Leitungen |
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Art der Tragekonstruktion und ihrer Halterungen |
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Größe der freigehaltenen Arbeitsräume |
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ggf. Art und Menge von Nachbelegungsmaßnahmen |
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ggf. Art und Anwendung von im Brandfall aufschäumenden Baustoffen
(z.B. schaumschichtbildende Anstriche) |
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